Über uns

Hier finden Sie alle Infos rund um unsere Stiftung und den Lernort NaturCampus Bockum.

Karl Heinz Hebrok

Die Hebrok Stiftung

Der Stiftungsgründer der Hebrok Stiftung und Vorsitzender des Stiftungsvorstands Karl-Heinz Hebrok, Unternehmer aus Lüneburg, ist seit über 30 Jahren erfolgreich in den Bereichen Verpackungen und Immobilien tätig. Er fühlt sich der Region stark verbunden, wobei ihm insbesondere die Bildung und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen am Herzen liegt.

 

Neben den bisher im Bildungsbereich realisierten regionalen Förderprojekten besteht zudem eine enge Verbindung zu Lüneburgs Partnerstadt Tartu (Estland). Gefördert wurden in diesem Zusammenhang der Um- und Ausbau einer Kita, der Austausch von Praktikanten im Bereich Wirtschaft sowie die Vermittlung der deutschen Sprache in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

 

Für sein Engagement wurde Karl Heinz Hebrok im Jahr 2021 mit dem Hamburger Gründerpreis ausgezeichnet. Mit dem Preis werden Initiative, Mut und Erfolg in der Metropolregion Hamburg gewürdigt. Im Jahr 2023 wurde er für sein Lebenswerk und das damit verbundene soziale Engagement im Rahmen der 14. Lünale mit dem Sonderpreis geehrt.

Der Stiftungsvorstand

Der sechsköpfige Stiftungsvorstand besteht aus Vertretern aller gesellschaftlich relevanten Bereiche. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Vertretung der Stiftung sowie ihre strategische Ausrichtung. Vorsitzender des Stiftungsvorstands ist Karl-Heinz Hebrok.

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

(1) Die von Karl-Heinz Hebrok errichtete gemeinnützige Stiftung führt den Namen Hebrok Stiftung.

 

(2) Die Stiftung hat ihren Sitz in Lüneburg. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

 

§2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und der Jugendhilfe und in diesem Zusammenhang insbesondere die Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Es soll dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Bildungschancen zu verbessern und vor allem junge Menschen bei der Berufsorientierung bzw. Berufsausbildung zu unterstützen.

 

Zweck der Stiftung ist auch, generationsübergreifende und gemeinschaftsbezogene Bildungsangebote inklusiv zu gestalten, zukunftsorientierte Integrationsmaßnahmen zu unterstützen und gleichzeitig dazu beizutragen, durch geeignete Vorhaben positive Lebens- und Bildungsbedingungen zu schaffen.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

– die Entwicklung, Umsetzung und Unterstützung außerschulischer und qualifizierender Bildungs- und Freizeitangebote insbesondere unter Berücksichtigung von Aspekten des Naturerlebens, der Umweltbildung sowie von Inklusion.

– Umsetzung von konkreten Maßnahmen insbesondere zur Förderung junger Menschen auf ihrem Bildungsweg.

– Einrichtung und Betrieb einer entsprechend geeigneten Freizeit- und Bildungseinrichtung.

– Entwicklung und Umsetzung von Bildungsprojekten, auch in Kooperation mit anderen Institutionen und Einrichtungen, die auf diesem Gebiet tätig sind.

– die finanzielle Förderung von Maßnahmen und Vorhaben anderer gemeinnütziger Einrichtungen, die dem vorgenannten Zweck der Stiftung entsprechen.

 

(3) Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

Die Stiftung kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken, die den Stiftungszwecken entsprechen, zuwenden.

 

(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

 

(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

 

(6) Die Mittel der Stiftung dürfen auch zum Ankauf von Vermögensgegenständen verwendet werden, wenn diese dauernd einer gemeinnützigen Einrichtung für deren gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Eine Veräußerung dieser Gegenstände ist zulässig, wenn der Erlös daraus verwendet wird für

a) satzungsgemäße Fördermaßnahmen,

b) die Anschaffung von anderen in gleicher Weise zu überlassenden Gegenständen.

 

§3 Stiftungsvermögen

(1) Das Anfangsvermögen besteht aus einem Barvermögen, welches der Stiftung von Karl-Heinz Hebrok zugewendet wird.

 

(2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten und auf Beschluss der Geschäftsführung in geeigneter Weise anzulegen. Dem Stiftungsvermögen wachsen eventuelle Zustiftungen der Stifter oder Dritter zu, soweit sie ausdrücklich dazu bestimmt sind.

 

(3) Erträge des Stiftungsvermögens dürfen nach Maßgabe der Vorschriften der Abgabenordnung einer freien Rücklage zugeführt werden. Bei Auflösung der Rücklage sind die Mittel für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden, soweit sie nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

 

(4) Soweit dies zur nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks erforderlich ist, kann eine zweckgebundene Rücklage nach Maßgabe der Vorschriften der Abgabenordnung gebildet werden.

 

§4 Erfüllung des Stiftungszwecks

Zur Erfüllung des Stiftungszwecks dienen die Erträge des Stiftungsvermögens und sonstige Zuwendungen Dritter, soweit diese nicht zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind.

 

§5 Organe der Stiftung

(1) Organ der Stiftung ist der Vorstand.

 

(2) Der Vorstandsvorsitzende benennt seinen Vertreter aus dem Kreise der Vorstandsmitglieder, der gleichzeitig als geschäftsführendes Vorstandsmitglied den Bereich der Finanzen verantwortet.

 

(3) Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen.

 

(4) Die Zuwendung von Vermögensvorteilen an die Mitglieder der Organe ist nicht zulässig.

 

§6 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und fünf bis sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. Vorstandsvorsitzender ist der Stifter Karl-Heinz Hebrok, er kann nicht abberufen werden. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden durch ihn bestellt und abberufen.

(2) Ist Herr Karl-Heinz Hebrok nicht mehr Vorsitzender des Stiftungsvorstands, werden die Mitglieder des Vorstands nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von dem jeweils amtierenden Vorstand auf unbestimmte Zeit bestellt:

 

a) Für den Fall seines Ablebens oder Niederlegung seines Amtes benennt Herr Karl-Heinz Hebrok seine Nachfolgerin/seinen Nachfolger aus dem Kreise seiner Abkömmlinge. Namentlich tritt sein Sohn Matthias Hebrok seine direkte Nachfolge an. Die weiteren Vorstandsmitglieder können die Bestellung des/der benannten Nachfolgers/Nachfolgerin nur aus wichtigem Grund ablehnen.

 

b) Die Regelung gemäß vorstehenden Absatzes a) gilt entsprechend für den/die Nachfolger/in, so dass Vorsitzende/r des Vorstands stets ein Nachfahre des Stifters ist, mit dem er in gerader Linie verwandt ist.

 

c) Das Vorschlagsrecht zur Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder haben alle Vorstandsmitglieder. Dabei sollen die verschiedenen Aufgabenbereiche der Stiftungsarbeit abgebildet werden.

 

d) Andere als in Absatz a), b) und c) benannte Nachfahren des Stifters oder deren Ehe- oder Lebenspartner dürfen nicht zu weiteren Vorstandsmitgliedern bestellt werden.

 

(3) Verstirbt ein Vorsitzender/eine Vorsitzende, ohne einen Nachfolger bestimmt zu haben oder ist eine für die Nachfolge bestimmte Person zur Übernahme des Amtes nicht bereit, sollen die weiteren Vorstandsmitglieder den Nachfahren des Stifters die Gelegenheit geben, sich für das Amt zu bewerben und unter den Bewerbern die/den Vorsitzende/n auswählen.

 

(4) Die Sitzungen des Vorstandes sind nach Bedarf – mindestens einmal jährlich – durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder seinen Vertreter einzuberufen. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. Sie kann im Einzelfall verkürzt werden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Vorstandsmitglied dies beantragt.

 

(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der Vorstandsvorsitzende oder sein Stellvertreter. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei Stimmenthaltungen wie Nein-Stimmen zu behandeln sind. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, sofern ein Mitglied des Vorstandes diesem schriftlich widerspricht.

 

(6) Der Vorstandsvorsitzende beauftragt eines der anwesenden Mitglieder mit der Ergebnisniederschrift, die vom Vorsitzenden des Vorstands oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.

 

§7 Aufgaben des Vorstands

(1) Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich jeweils einzeln und in enger Abstimmung. Der Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden ist das für den Bereich Finanzen zuständige Vorstandsmitglied.

 

(2) Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

 

– Erlass von Förderrichtlinien für die Stiftung,

– Erlass einer Geschäftsordnung für die Tätigkeit der Geschäftsführung,

– Erlass von Richtlinien für die Entschädigung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Vorstandes,

– Beschluss über die Durchführung von Fördermaßnahmen,

– Genehmigung der Jahresrechnung und Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung,

– Beschlussfassung über Satzungsänderungen, die Aufhebung der Stiftung oder die Zusammenlegung der Stiftung mit einer anderen Stiftung,

– Beschlussfassung über die Verwendung des Stiftungsvermögens im Falle der Aufhebung der Stiftung.

 

(3) Das geschäftsführende Vorstandsmitglied hat folgende Aufgaben:

 

– Die Verwaltung des Stiftungsvermögens, der Erträgnisse und der sonstigen zugewendeten Mittel,

– die Vorbereitung der Beschlussfassung über die Durchführung von Fördermaßnahmen durch den Vorstand,

– die Aufstellung der Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks (Jahresabschluss)

– die Vorlage der Jahresrechnung mit der Vermögensübersicht und dem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks an den Vorstand im Laufe der ersten fünf Monate eines Geschäftsjahres,

– die Vertretung des Vorstandsvorsitzenden.

§8 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

 

§9 Aufhebung der Stiftung

Der Vorstand kann die Aufhebung der Stiftung beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen.

 

§10 Vermögensanfall

Im Falle des Erlöschens, der Aufhebung und bei Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks ist das Stiftungsvermögen in einer den Zwecken der Stiftung entsprechenden Weise zu verwenden. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

§11 Inkrafttreten

Die Stiftungssatzung tritt mit dem Tag der Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht – die Bezirksregierung Lüneburg – in Kraft.

Lüneburg, 26. September 2022

Unser Hintergrund

Die Hebrok Stiftung wurde im Jahr 2004 durch ihren Stifter Karl-Heinz Hebrok gegründet und engagiert sich seitdem für Kinder und Jugendliche in der Region. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und ausschließlich gemeinnützig aktiv.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Umsetzung stiftungseigener Projekte sowie durch die finanzielle Förderung von Maßnahmen von Institutionen, Einrichtungen und Vereinen, die dem vorgenannten Zweck der   Stiftung entsprechen.

Seit 2012 ist die Hebrok Stiftung zudem Projektträger des Bildungsprojektes NaturCampus Bockum. Der Standort dient der Umsetzung der Stiftungsziele und wird damit langfristig Kern der Stiftungsarbeit.

Das Leitbild gibt die Ziele der Hebrok Stiftung wieder und ist verbindliche Grundlage für das Handeln und die tägliche operative Arbeit der Stiftung. Es ist prozessorientiert und wird daher im Rahmen der Stiftungsarbeit regelmäßig reflektiert, auf seine Aktualität überprüft und demgemäß flexibel fortgeschrieben.

Unsere Ziele

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und der Jugendhilfe. Durch die Gestaltung generationsübergreifender, gemeinschafts- und projektbezogener sowie inklusiver Angebote möchte die Stiftung dazu beitragen, Bildungschancen insbesondere für junge Menschen zu verbessern, sie bei der Berufsorientierung bzw. Berufsausbildung zu unterstützen sowie Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Die Umsetzung der Ziele erfolgt insbesondere durch die Schaffung der notwendigen Infrastruktur am Standort Bockum. Zur Erreichung der Stiftungsziele entwickeln wir auf dem NaturCampus Bockum Angebote zum Naturerleben und Sozialen Lernen unter Berücksichtigung inklusiver Aspekte und setzen sie gemeinsam mit geeigneten Partnern aus der Region um.

Die Veranstaltungen sollen gemeinsame und individuelle Erlebnisse ermöglichen und die Besucher motivieren, die Vielfalt und die Eigenheit des Standortes und der Region zu entdecken. Wir möchten ein Verständnis für ökologische und soziale Zusammenhänge schaffen. Es geht darum, das Bewusstsein für die Komplexität der Natur und die Rolle des Menschen als ein Teil der Natur genauso wie für die Vielfalt im sozialen Miteinander zu fördern. Unsere Bildungsangebote sollen nicht nur fachliches Wissen vermitteln, sondern wichtige Kompetenzen wie strategisches Denken, das Denken in Zusammenhängen, Reflexionsfähigkeit, Toleranz, Respekt und Achtsamkeit fördern.

Unsere Grundsätze

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Leitmotto „Gemeinsam Vielfalt entdecken“.

Wir legen Wert auf Qualität in der Planung und Durchführung unserer Angebote. Die strategische Ausrichtung und Entwicklung unserer Bildungsarbeit orientiert sich an den Bedürfnissen der jungen Menschen genauso wie am Bedarf in der Region sowie den aktuellen gesellschaftlichen und bildungspolitischen Belangen.

Unsere Arbeit ist geprägt durch einen regelmäßigen Austausch und einen engen Bezug zu aktuellen Entwicklungen. Wir bringen uns deshalb in lokale, regionale und überregionale Bildungsnetzwerke ein.

Das eigene Handeln ist auf die Stiftungsziele ausgerichtet und wird bestimmt durch eine hohe Verbindlichkeit und einen sorgsamen Umgang mit finanziellen Mitteln. Durch regelmäßige Reflexion und Qualitätssicherung bei Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit optimieren wir unsere Arbeit.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Region.

Unsere Partner

Wir arbeiten eng mit geeigneten Partnern aus der Region zusammen. Verbunden durch eine gemeinsame Zielsetzung gestalten wir unsere Kooperationen zielorientiert und verbindlich.

Unsere Partner sind tragende Säulen in der Umsetzung unserer Bildungsprojekte und haben damit einen wesentlichen Anteil an der Gestaltung unserer Arbeit. Im Umgang miteinander legen wir Wert auf eine respektvolle Zusammenarbeit und die Berücksichtigung der Interessen aller Seiten.

 

Herausgeber: Hebrok Stiftung, Der Vorstand

Juli 2016

NaturCampus Bockum

Gemeinsam Vielfalt entdecken

Wer Ruhe sucht für gemeinsames Erleben, Entdecken, Weiterbilden oder Tagen ist bei uns richtig. Inmitten einer wahren Naturoase bieten wir, was im normalen Alltagsleben kaum noch möglich ist: Natur erleben und Gemeinsames Tun ohne jegliche Ablenkung. Das Lopautal mit seiner Dynamik, mit zahlreichen Quellen, Erlenbrüchen, Moor- und Teichlandschaften bietet seltenen Arten wie Rotwild, Eisvogel und Schwarzstorch einen Rückzugsraum.

 

Auch das soziale Miteinander ist uns wichtig. Gemeinsam mit unsem Nachbarn SOS-Hof Bockum sowie weiteren Partnern aus der Region entwickeln und gestalten wir inklusive Begegnungsräume und Bildungsangebote. Wir wollen Toleranz und Empathie stärken. Und den Umgang mit ökologischer und sozialer Vielfalt fördern.

 

Der NaturCampus Bockum wird getragen von der Hebrok Stiftung.

 

Wir sind vom niedersächsischen Kultusministerium als Außerschulischer Lernstandort in einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) anerkannt.

Was wir tun

Wir schaffen Bewusst.Sein

Mit unseren Bildungsangeboten wollen wir ein Bewusstsein für uns selbst, für Umfeld und Umwelt schaffen. Das bedeutet, ökologische und soziale Zusammenhänge zu betrachten. Die eigenen Bedüfnisse und die der anderen zusammenzubringen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns bewusstzumachen.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte unserer Angebote für Kinder und Jugenliche: Soziale Landwirtschaft, Wasserkraft, Soziales Lernen und Astronomie. Die Astronomie ist ein Türöffner für nachhaltige Themen und schafft neue Zugänge über die Fachstrukturen hinaus. Sie lässt sich daher sehr gut mit Aspekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung verbinden.

Wir schaffen Zeit.Räume

Auch Erwachsene finden Zeit und Räume für das gemeinsame Tagen und Arbeiten. Ausreichend Ruhe und ein individuelles Ambiente sind die Seele von NaturCampus. Wir wollen das Fokussieren auf die eigenen Themen abseits vom alltäglichen Stress fördern.

 

Jede Gruppe ist allein und exklusiv auf unserem Gelände. Die ideale Gruppengröße beträgt 12 bis 20 Personen, die alle unter einem Dach wohnen und tagen. Sie können zudem auch zusätzliche Angebote unserer Kooperationspartner buchen. Vielleicht ist Schnitzen, Musik am Lagerfeuer, Yoga oder eine Wanderung in die wunderbare Umgebung eine gute Ergänzung Ihres eigenen Programms.

 

Wir sind „Aktiv für den Naturpark“.

Wir unterstützen den Naturpark Lüneburger Heide in seinem Bestreben, die Balance zwischen intakter Natur, wirtschaftlichem Wohlergehen und hoher Lebensqualität zu erhalten. Wir sind Mitglied des Netzwerkes „Aktiv für den Naturpark Lüneburger Heide“, um mit Partnern zu kooperieren, sich auszutauschen, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen.

Wir ermutigen zum Mitmachen.

Schülerwettbewerb „Aktiv für die Region“: Ihr seid gefragt. Wir suchen engagierte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 20 Jahren, die sich aktiv mit ihrer Umwelt auseinandersetzen. Schon mal vom BundesUmweltWettbewerb gehört? Hier gibt es zahlreiche Preise, jede Menge Erfahrungen, Projektideen und Austauschmöglichkeiten für Euch. Wir unterstützen Euch und loben einen Sonderpreis „Aktiv für die Region“ für zwei Arbeiten in Niedersachsen aus. Macht mit und gestaltet Eure Region!

Unser Campus

Unser Gutshaus

Unser Gutshaus wurde 2017 komplett saniert. Elf individuell zugeschnittene Zimmer mit eigenem Bad und insgesamt 21 Betten bieten nun moderne Übernachtungsmöglichkeiten für eine Gruppe auf Weiterbildung oder Tagung. Auf Fernseher, Radio und Telefon haben wir bewusst verzichtet. Wir möchten das Miteinander und gemeinsame Tun der Gruppe fördern.

 

Von Mai bis August sind besondere Besucher zu Gast. Das Gutshaus ist Brutplatz für eine jährlich wiederkehrende Mauersegler-Kolonie. Unsere Tagungsgäste können die rasanten Flüge dieser ungewöhnlichen Vögel am Abend bei einem Glas Wein auf unserer Sitzterrasse genießen.

 

Unser Gästehaus

Hier kann eine Schulklasse oder Jugendgruppe separat übernachten. Auf zwei Etagen sind 32 Betten auf 12 Mehrbettzimmer verteilt. Ein Zimmer für einen Begleiter bzw. bei Bedarf als Einzelzimmer für Rollifahrer ist ebenfalls vorhanden. Die Zimmer sind kindgerecht eingerichtet und mit Doppelstock-, Einzelbetten, Tisch und Stühlen ausgestattet und verfügen jeweils über ein eigenes Bad mit WC/Dusche.

 

Ein kleiner Aufenthaltsraum mit Sitzsäcken und Tischkicker ist ebenfalls vorhanden. Hier kann sich eine Kleingruppe zum Kickern, Kartenspielen, Musikhören oder Faulenzen zurückziehen.

 

Unser Außengelände

Der Außenbereich des Hauses bietet mit Beachvolleyballfeld, Tischtennisplatte und weitläufigem Sportrasen genügend Platz für den sportlichen, spielerischen oder auch erholsamen Aufenthalt im Freien. Es gibt einen freien Blick auf Wald und Wiese und einen direkten Zugang zum Heidebach Lopau. Zurückziehen können sich unsere Besucher im Baumhaus, im grünen Klassenzimmer „Asthütte“ mit Feuerschale oder auf dem Steg an der Lopau.

 

Gepflegt wird unser Außengelände von den Mitarbeitern des Bereiches Landschaftspflege von SOS-Hof Bockum.

chillout area

Unser Team

Unser Team besteht aus zwei festangestellten Kolleginnen in Teilzeit, einer/einem FÖJler*in sowie freiberuflichen Dozenten, die uns neben unseren Partnern bei der Umsetzung unserer Bildungsangebote unterstützen.

Leiterin

Dr. Susanne Eich

 

Dr. agr.

M.A. Sozialwiss., Human Resources

 

info@naturcampus-bockum.de

04132 20 300 – 40

Dozentin & Stellvertreterin

Ingrid Rupp

 

Streuobstpädagogin

 

rupp@naturcampus-bockum.de

Tel. 04132 20 300 – 41

Housekeeping

Inka Twesten

 

twesten@naturcampus-bockum.de

Tel. 04132 20 300 – 41

Verwaltung

Regina Stelter

 

Sachbearbeiterin

 

stelter@naturcampus-bockum.de

04132 20 300 – 41

FÖJ

Isolde Stamm

 

Abiturientin, Mitarbeiterin im FÖJ 24/25

 

foej@naturcampus-bockum.de

04132 20 300 – 41

Freiberufliche Dozentin

Pat Bülk

Waldpädagogin, ZNL

 

Veranstaltungen für Erwachsene zu

Waldökologie, Landschaftsgeschichte

Unsere Partner

Unsere Region

Naturpark Lüneburger Heide

Zwischen Buchholz im Norden und Soltau im Süden liegt der Naturpark Lüneburger Heide auf einer Fläche von über 1070 km², welche auch die Gemeinde Amelinghausen und den NaturCampus Bockum mit einschließt. Mit einem der wohl schönsten Naturschutzgebiete Deutschlands in seinem Kernbereich, aber auch vielen weiteren Naturwundern und Sehenswürdigkeiten hat der Naturpark Touristen das ganze Jahr über einiges zu bieten – er hält aber auch für heimische Naturliebhaber und wissbegierige Freizeit-Entdecker vielfältige Arten und Lernorte bereit. In der Naturparkregion gibt es über 500km Wander- und Reitwege, urige Heidedörfer und lebendige Ausstellungen zu einer alten, wunderschönen Kulturlandschaft zu erleben.

Badespaß

Das Waldbad Amelinghausen mit acht 50-m-Bahnen, zwei Ein-Meter-Brettern, einem Drei-Meter-Brett, großer Liegewiese und der „Strandbar“. Ein absoluter Wohlfühlfaktor wird durch die Wassertemperatur von mindestens 23 Grad erreicht. Geöffent von Mai bis Ende August.

Mit dem Kanu auf den Heidebächen paddeln.

Ilmenau und Luhe locken, die Natur vom Wasser aus zu erleben. Der Kanuverleih Heide-Kanu bietet Touren zwischen Lüneburg, Uelzen und Buchholz auf der Luhe, Ilmenau, Seeve und Este an. Heide-Kanu bietet seit über 10 Jahren Kanutouren für Schulklassen aus der Umgebung an. Sie sind der erste und derzeit einzige Verleih an der Luhe, der das Gütesiegel des „Qualitätsmanagement Wassertourismus – (QMW)“ trägt.

Wandern und Erleben

Der Lopausee lädt nicht nur zum Wandern und Erholen ein, hier kommen auch Wassersportbegeisterte auf ihre Kosten. Mit Tretboot und viel Spaß lässt sich der See auch aktiv erkunden.

Das vergessene Dorf

Die Ortschaft Lopau ist im Lopautal gelegen und wurde erstmal im Jahr 1293 im Bürgerbuch der Stadt Lüneburg genannt. Lopau bestand aus drei sogenannten Vollhöfen, wobei der „Lopau-Hof“ wohl Namensgeber der Ortschaft ist. Bis zur Räumung Lopaus im Jahre 1978 diente der Hof dem Bundesforstamt Raubkammer als „Revierförsterei Fangbeutel“. Seitdem befindet sich das Grundstück im Eigentum des Bundes und wurde der Stadt Munster zur Mitnutzung überlassen. Spürbar ist die Eigenheit des Dorfes, das ohne seine Bewohner einen recht einsamen, aber besonderen Eindruck hinterlässt.

5700 Jahre Oldendorfer Totenstatt

Im Archäologischen Museum Oldendorf/Luhe bekommen die Besucher anhand eindrucksvoller Grabfunde weitreichende Informationen über die Einwanderung der ersten Ackerbauern und die Errichtung ihrer Grabanlagen im Luhetal. Sehr eindrucksvoll sind die offen gelegten Großsteingräber der Oldendorfer Totenstatt, die auch als Hünengräber bezeichnet werden. Besonders reizvoll macht den Besuch aber auch die Lage innerhalb einer kleinen Heidefläche. Der Oldendorfer Totenstatt werden zudem mystische Eigenschaften zugeschrieben.

Auf Streifzug

Allein fünf der 32 ausgewählten Naturwunder des Naturparks Lüneburger Heide können in der Urlaubsregion Amelinghausen entdeckt werden. Neben der Oldendorfer Totenstatt so auch das Marxener Paradies, das Steingrab Raven, die Rehrhofer Heide und die Schwindequelle. Auf einem Streifzug durch die Heidelandschaften kann man vor allem im August die Stille und das einmalige Farbenspiel zwischen lila blühenden Heideflächen, grünen Wäldern und blauem Himmel genießen.

Auf Salz gebaut

Die mittelalterliche Architektur der mehr als 1050 Jahre alten Salz- und Hansestadt Lüneburg im Stil der Backsteingotik sowie die romantischen, historischen Giebel sind Lüneburgs Markenzeichen. Im reizvollen Gegensatz zur historischen Kulisse steht das junge, bunte Stadtleben der Universitätsstadt. Lüneburg wurde auf Salz erbaut und erlangte durch den Handel mit dem „Weißen Gold“ im Mittelalter Reichtum und Ansehen. Ein Besuch, der sich lohnt.

 

Nach Lüneburg kommen Sie auch mit Bussen ab Amelinghausen.